Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für den Kauf von Produkten aus dem Webshop der Flexschlauch Produktions GmbH


Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die unter www.flexschlauch-luebeck.de/schlauch/de/service/downloads/ zum Download bereitstehen und ausgedruckt werden können, gelten für alle über den Webshop www.flexschlauch-luebeck.de abgeschlossenen Kaufverträge

zwischen

Flexschlauch Produktions GmbH
Reepschlägerstraße 10b
D-23556 Lübeck

Tel.:       +49 (451) 899 94 01
E-Mail:   info@flexschlauch-luebeck.de

eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck unter HRB 3982,
vertreten durch Patrick Henry und Patrick McCaffrey, USt-ID: DE 135 122 024

- nachfolgend als „Flexschlauch" bezeichnet -
und den in Abschnitt B und C dieses Vertrags aufgeführten Kunden
- nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet -
 


A. Geltungsbereich, Definitionen

Art. 1 Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Flexschlauch und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Etwaige von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Flexschlauch stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Art. 2 Unterschiedliche Bestimmungen für Verbraucher und Unternehmer

Bei Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts und die in Abschnitt
„B. Allgemeine Vertragsbedingungen gegenüber Verbrauchern" festgelegten Vertragsbedingungen. Bei Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts sowie die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den in „C. Allgemeine Vertragsbedingungen gegenüber Unternehmen" im Einzelnen vorgenommenen Änderungen.

Art. 3 Definition von Verbraucher und Unternehmer

Der Besteller ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

B. Allgemeine Vertragsbedingungen gegenüber Verbrauchern

Art. 1 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem online einzusehenden Sortiment der Flexschlauch Produktions GmbH wählen und nach Eingabe der gewünschten Menge über den Warenkorb-Button den auf der Website bereitgestellten elektronischen Warenkorb füllen.

(2) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Webshop stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Verweise auf DIN-Normen) oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns im Übrigen Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(3) Durch das Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit nochmals ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, sofern der Kunde das Häkchen bei der Schaltfläche „Die Geschäftsbedingungen der Flexschlauch Produktions GmbH werden akzeptiert“ nicht entfernt, d.h. er die Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot einbezogen hat.

(4) Flexschlauch schickt dem Kunden daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Kunde nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Flexschlauch eingegangen ist, und stellt keine Annahme des Kaufangebots dar.

(5) Der Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von Flexschlauch zustande, die in einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Entweder in dieser E-Mail oder in einer gesonderten E-Mail, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware, erhält der Kunde den Vertragstext (bestehend aus der Bestellung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsbestätigung) von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Ausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(6) Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.

(7) Wenn Sie bei uns Produkte kaufen, erhalten Sie in Zukunft Werbe-E-Mails für ähnliche Produkte von uns. Sie können jederzeit verlangen, solche E-Mails nicht mehr zu erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an webmaster@flexschlauch-luebeck.de, nutzen Sie die im Impressum angegebenen Kontaktdaten oder klicken Sie auf den Link am Ende der Ihnen zugesandten E-Mail. Hierfür entstehen Ihnen lediglich Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

Art. 2 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare der vom Kunden ausgewählten Produkte verfügbar sein, wird Flexschlauch den Kunden hierüber unverzüglich in der Auftragsbestätigung informieren. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, wird Flexschlauch keine Annahmeerklärung abgeben. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, wird Flexschlauch den Kunden hierüber ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung informieren.

(3) Es bestehen folgende Lieferbeschränkungen: Flexschlauch kann nur an Kunden liefern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem Land haben, das keinen Exportbeschränkungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegt.

(4) Flexschlauch haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund von Verzögerungen oder Ausfällen bei der Lieferung oder Leistung, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: andere Produktionserfordernisse oder Betriebsbedingungen von Flexschlauch, Streiks, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Arbeitskräftemangel oder -schwierigkeiten, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Quarantänebeschränkungen, Erdbeben, Wirbelstürme, Krankheitsausbrüche, Gesundheitskrisen, Epidemien, Pandemien oder andere Unglücksfälle oder Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, ziviler Ungehorsam oder andere Notstände oder Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden, Einhaltung von Anordnungen, Prioritätsvorschriften oder behördlichen Auflagen, Embargos, Nichteinhaltung von Lieferfristen durch Zulieferer von Flexschlauch oder Rohstoffmangel, egal aus welchem Grund, Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von Arbeitskräften oder Material, Unmöglichkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung der für den Transport erforderlichen Fahrzeuge, LKWs, Kraftstoffe oder Maschinen, verspäteter Eingang von Informationen bei der Kreditabteilung von Flexschlauch, die die Grundlage für die Genehmigung des Kunden oder des Kundenvertrages bilden, oder Ursachen, Umstände oder unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Flexschlauch. In den vorgenannten Fällen kann Flexschlauch die Produktion und sämtliches Lagermaterial nach billigem Ermessen auf die Kunden aufteilen und die Leistungszeit um den Zeitraum der Verzögerung verlängern. Erhöhen sich Preise der Lieferanten von Flexschlauch aufgrund höherer Gewalt, kann Flexschlauch diese Kosten an den Kunden weitergeben.

Die Parteien vereinbaren, entweder (I) die entsprechenden Preise im Kundenvertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt anzupassen, um die Leistung fortzuführen; oder (II) die Leistung aufzuschieben, bis sich die Preise wieder normalisiert haben. Sinken die Preise nicht wieder, erfolgt eine Anpassung des Kundenvertrags zur Berücksichtigung der geänderten Kosten, die der Kunde bei Wiederaufnahme der Leistung künftig zu zahlen hat.

Art. 3 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bliebt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum von Flexschlauch.

Art. 4 Preise und Versand- und Bearbeitungskosten

(1) Alle auf der Website von Flexschlauch genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwehrsteuer.

(2) Bei einem Auftragswert unter € 100,00 berechnen wir deinen Mindermengenaufschlag von € 18,00. Wir liefern in unseren Verpackungseinheiten. Davon abweichende Bestellmengen werden aufgerundet.

(3) Die jeweiligen Versandkosten werden dem Kunden auf dem Bestellformular mitgeteilt und sind vom Kunden zu tragen, sofern der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

(4) Der Versand der Ware erfolgt per Post, in der Regel mit den Speditionen Hellmann, DHL oder DPD. Ist der Kunde Verbraucher, trägt Flexschlauch das Transportrisiko.

(5) Im Falle eines Widerrufs hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen. Wenn Sie Ihre vertragliche Annahmeerklärung nach Art. 3 wirksam widerrufen, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung etwaiger von Ihnen bereits bezahlter Kosten für die Hinsendung der Ware verlangen (Kosten der ursprünglichen Lieferung).

(6) Materialkostenänderungen. Erhöhen sich die Kosten für Rohstoffe (z.B. Titan, Aluminium, etc.) gegenüber dem Angebotspreis um 3%, kann Flexschlauch eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. Die Preisanpassung ist von Flexschlauch schriftlich zu beantragen und die Preisänderungen müssen schriftlich dokumentiert werden.

Art. 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Dienstleister Computop GmbH. Wir akzeptieren die in unserem Webshop genannten Zahlungsarten.

(2) Der Kunde kann die in seinem Benutzerkonto hinterlegte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für die Gefahr eines Zahlungsausfalls behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises zuzüglich Versand- und Bearbeitungskosten zu liefern (Vorkasse-Vorbehalt). Sollten wir von diesem Recht Gebrauch machen, werden wir Sie unverzüglich informieren. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit der Zahlung des Kaufpreises.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung und/oder Annahme der Ware fällig und zahlbar.

(5) Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Wir behalten uns insoweit den Nachweis eines höheren Schadens vor.

(6) Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch Flexschlauch nicht aus.

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Flexschlauch nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von Flexschlauch anerkannt wurden oder unstreitig sind. Der Kunde ist auch zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche von Flexschlauch berechtigt, wenn er festgestellte Mängel der Ware rügt oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie als Kunde nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

(8) Der Kunde darf Ansprüche aus den mit Flexschlauch geschlossenen Verträgen nur mit schriftlicher Zustimmung von Flexschlauch an Dritte abtreten.

Art. 6 Gewährleistung und Haftung

a) Flexschlauch gewährleistet, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Die Haftung von Flexschlauch im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder kostenlose Ersatzlieferung (nach Wahl von Flexschlauch) zur Beseitigung von Mängeln (ausgenommen beschädigte Ware), die nach Überzeugung von Flexschlauch Material- oder Fertigungsfehler darstellen und die so bald wie möglich, nachdem der Kunde von den Mängeln Kenntnis erlangt hat (und in jedem Fall innerhalb von zwölf (12) Kalendermonaten nach Lieferdatum), an Flexschlauch zurückgesandt werden.

b) Die vorstehende Regelung ist die einzige Gewährleistung von Flexschlauch und der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung, und alle Gewährleistungen, Zusicherungen und sonstige Bedingungen und Bestimmungen, die stillschweigend durch Gesetz oder nicht kodifiziertes Recht mit in den Vertrag einbezogen sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

c) ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag zwischen Flexschlauch und dem Kunden:

I) ist die Gesamthaftung von Flexschlauch (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten) aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, etwaigen Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen oder aus anderen Gründen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung dieses Vertrages entsteht, auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Preis beschränkt; und

II) haftet Flexschlauch dem Kunden gegenüber nicht für (A) entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftseinnahmen, entgangene Geschäftschancen, entgangene Verträge, entgangenen Firmenwert und/oder erwartete Einsparungen oder (B) für mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, verschärften Schadenersatz, Strafschadenersatz oder Folgeschänden jeglicher Art (um Missverständnisse auszuschließen, einschließlich Verlusten oder Schäden der in (a) oben genannten Art), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

III) müssen alle Ansprüche des Kunden (einschließlich Schadensersatzansprüchen) innerhalb eines (1) Jahres nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages geltend gemacht werden.

d) Die in diesem Artikel 6 vorgesehene Haftung ist die einzige zu leistende Entschädigung und stellt eine vollständige Entschädigung dar.

e) Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder die Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung für irgendeinen anderen Zweck oder der übrigen Vertragsbestimmungen

f) Die Rechte des Kunden gegenüber Flexschlauch erlöschen und der Kunde haftet für alle Schäden und stellt Flexschlauch von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn und soweit:

I) der Schaden durch mangelnde Sachkenntnis des Kunden bei der Verwendung und/oder Installation und/oder Lagerung der Ware und/oder durch eine nicht den Anweisungen von Flexschlauch entsprechende Verwendung der Ware verursacht wurde;

II) der Schaden durch Nichtbeachtung der Anweisungen und/oder Empfehlungen von Flexschlauch durch den Kunden verursacht wurde;

III) der Schaden auf Fehler/Mängel/Ungenauigkeiten bei Daten, Materialien, Informationen Datenträgern und dergleichen zurückzuführen ist, die Flexschlauch vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt und/oder vorgegeben wurden; oder

IV) der Schaden auf Reparaturen oder sonstige Anpassungen/Aktivitäten zurückzuführen ist, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Flexschlauch an den Liefergegenständen vorgenommen hat.

Art. 7 Widerrufsbelehrung

(1) Verbrauchern steht bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Flexschlauch im Folgenden entsprechend dem gesetzlichen Muster informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) finden Sie ein Muster-Widerrufsformular.


Widerrufsbelehrung

Sie können diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die bestellte Ware in Besitz genommen hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an

Flexschlauch Produktions GmbH
Reepschlägerstraße 10b
D-23556 Lübeck

Tel.:      +49 (451) 899 94 01
E-Mail:  info@flexschlauch-luebeck.de

durch Ihre eindeutige Willenserklärung (z.B. mittels eines mit der Post versandten Briefes, Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Im Falle des Widerrufs dieses Vertrags müssen wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dieselbe Zahlungsmethode, die Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart wurde.
Für die Rückzahlung werden keine Gebühren erhoben.

Wir behalten uns vor, Ihnen das Geld erst dann zurückzuzahlen, wenn wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware versandt haben, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.


Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf dieser 14-Tage-Frist absenden.

Sie müssen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren tragen.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3) Flexschlauch stellt entsprechend der gesetzlichen Regelung folgende Informationen auf dem Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

An

Flexschlauch Produktions GmbH
Reepschlägerstraße 10b
D-23556 Lübeck

Tel.:      +49 451 - 899 94 01
E-Mail:  info@flexschlauch-luebeck.de



Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

__________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

__________________________________________

Name des/der Verbraucher(s)

__________________________________________

__________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

__________________________________________

__________________________________________

__________________________________________

Unterschrift und Datum des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

__________________________________________

 

 (*) Unzutreffendes streichen

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
 
Art. 8 Plattform für die Online-Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform für die Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Wir möchten Ihre Anliegen lieber im direkten Gespräch mit Ihnen klären und nehmen daher nicht an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Art. 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Verträge zwischen Flexschlauch und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Beschränkung der Rechtswahl und über die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben davon unberührt.

Art. 10 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne Klauseln nicht rechtswirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten gegebenenfalls die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten diese jedoch eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen, wird der Vertrag insgesamt unwirksam.

(2) Alle Unterlagen, Zeichnungen und Kostenvoranschläge unterliegen dem Eigentums- und Urheberrecht von Flexschlauch und dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von Flexschlauch zugänglich gemacht werden.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

C. Allgemeine Vertragsbedingungen gegenüber Unternehmen

Art. 1 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Gegenüber Unternehmern gelten abweichend von „B., Art. 2“ folgende Bestimmungen: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Flexschlauch bestimmt die Versandart und den Versandweg und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Kunden zu versichern. Wird der Versand ohne Verschulden von Flexschlauch unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Erfüllungsort ist in jedem Fall Lübeck. Flexschlauch ist zu Teillieferungen berechtigt und kann bei nicht standardmäßiger Ausrüstung oder Sonderanfertigungen in begründeten Fällen eine Mehrmenge (bei montierter Ware bis zu 10%) liefern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

(2) Liefertermine und -fristen sind gegenüber Unternehmen verbindlich und gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs vom Kunden beizubringender Unterlagen, erforderlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, der rechtzeitigen Klarstellung und Genehmigung der Pläne, der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen. Bei nachträglicher Vereinbarung von Vertragsänderungen ist gleichzeitig ein neuer Liefertermin bzw. eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

(3) Sollten zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare der vom Kunden ausgewählten Produkte verfügbar sein, wird Flexschlauch den Kunden hierüber unverzüglich in der Auftragsbestätigung informieren. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, wird Flexschlauch keine Annahmeerklärung abgeben. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(4) Abweichend von „B. Art. 2“ gilt für Unternehmer zusätzlich folgende Bestimmung: Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, wird Flexschlauch den Kunden hierüber ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung informieren. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen können sowohl der Kunde als auch Flexschlauch vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann Flexschlauch bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

(5) Flexschlauch haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund von Verzögerungen oder Ausfällen bei der Lieferung oder Leistung, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind: andere Produktionserfordernisse oder Betriebsbedingungen von Flexschlauch, Streiks, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Arbeitskräftemangel oder -schwierigkeiten, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Quarantänebeschränkungen, Erdbeben, Wirbelstürme, Krankheitsausbrüche, Gesundheitskrisen, Epidemien, Pandemien oder andere Unglücksfälle oder Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, ziviler Ungehorsam oder andere Notstände oder Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden, Einhaltung von Anordnungen, Prioritätsvorschriften oder behördlichen Auflagen, Embargos, Nichteinhaltung von Lieferfristen durch Zulieferer von Flexschlauch oder Rohstoffmangel, egal aus welchem Grund, Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von Arbeitskräften oder Material, Unmöglichkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung der für den Transport erforderlichen Fahrzeuge, LKWs, Kraftstoffe oder Maschinen, verspäteter Eingang von Informationen bei der Kreditabteilung von Flexschlauch, die Grundlage für die Genehmigung des Kunden oder des Kundenvertrages bilde, oder Ursachen, Umstände oder unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Flexschlauch. In den vorgenannten Fällen kann Flexschlauch die Produktion und sämtliches Lagermaterial nach billigem Ermessen auf die Kunden aufteilen und die Leistungszeit um den Zeitraum der Verzögerung verlängern. Erhöhen sich die Preise der Lieferanten von Flexschlauch aufgrund höherer Gewalt, kann Flexschlauch diese Kosten an den Kunden weitergeben. Die Parteien vereinbaren, entweder (I) die entsprechenden Preise im Kundenvertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt anzupassen, um die Leistung fortzuführen; oder (II) die Leistung aufzuschieben, bis sich die Preise wieder normalisiert haben. Sinken die Preise nicht wieder, erfolgt eine Anpassung des Kundenvertrags zur Berücksichtigung der geänderten Kosten, die der Kunde bei Wiederaufnahme der Leistung künftig zu zahlen hat.

Art. 2 Eigentumsvorbehalt

(1) Abweichend von „B Art. 3“ gelten für Unternehmer zusätzlich folgende Bestimmungen: Die Vertragsgegenstände bleiben Eigentum von Flexschlauch bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die Flexschlauch gegen den Kunden aus dem Kaufvertrag zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Forderungen von Flexschlauch gegen den Kunden aus anderen Rechtsgeschäften im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung, insbesondere aus Reparaturen oder Ersatzteillieferungen, sowie auf Saldoforderungen, soweit Forderungen gegen den Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen werden.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, kann Flexschlauch die Vorbehaltsware herausverlangen. In der Rücknahme der Ware durch Flexschlauch liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt oder ist gesetzlich vorgesehen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises in Verzug, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Eine Pfändung der Ware gilt stets als Rücktritt vom Vertrag. Flexschlauch ist berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne die Anrufung eines Gerichts geltend zu machen. Insbesondere ermächtigt der Kunde Flexschlauch zur Wegnahme des Vertragsgegenstandes/der Vertragsgegenstände. Die mit der Rücknahme und Verwertung verbundenen Kosten trägt der Kunde. Die Verwertungskosten belaufen sich ohne Nachweis auf 5 % des Verwertungserlöses.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt Flexschlauch bereits jetzt in Höhe des in Rechnung gestellten Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer) alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Forderungen im Namen von Flexschlauch einzuziehen. Die Befugnis von Flexschlauch, die Forderungen selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt. Flexschlauch verpflichtet sich jedoch, die Forderungen offen zu legen und alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(4) Werden ein oder mehrere Vertragsgegenstände mit anderen, Flexschlauch nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Flexschlauch das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes des
Vertragsgegenstands / der Vertragsgegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Flexschlauch anteilig das Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum bzw. Miteigentum für Flexschlauch.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei einer Pfändung des Vertragsgegenstandes bzw. der Vertragsgegenstände muss der Kunde Flexschlauch unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den betreffenden Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten von Flexschlauch hinweisen. Kann der Dritte Flexschlauch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstatten, haftet der Kunde für den Flexschlauch entstandenen Schaden.

(6) Flexschlauch wird die ihm zustehenden Sicherheiten freigeben, soweit ihr Wert den Gesamtbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
 
Art. 3 Preise und Versand- und Bearbeitungskosten

(1) Abweichend von „B. Art. 4 Abs. 1“ gilt gegenüber Unternehmern folgende Regelung: Alle gegenüber Unternehmern vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, Skonto, Verpackung Fracht und Versicherung.

Bei allen anderen Waren, insbesondere bei Sonderanfertigungen, gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis mit der Maßgabe, dass Flexschlauch berechtigt ist, den Preis entsprechend der Kostensteigerung zwischen Vertragsschluss und Lieferung zu erhöhen.

(2) Materialkostenänderungen. Erhöhen sich die Kosten für Rohstoffe (z.B. Titan, Aluminium, etc.) gegenüber dem Angebotspreis um 3%, kann Flexschlauch eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. Die Preisanpassung ist von Flexschlauch schriftlich zu beantragen und die Preisänderungen müssen schriftlich dokumentiert werden.
 
Art. 4 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Ablauf der in „B. Art. 5“ genannten Zahlungsfrist gilt für Unternehmer abweichend von dem dort genannten Zinssatz ein Verzugszinssatz in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).

(2) Abweichend von „B. Art. 5“ gilt für Unternehmer darüber hinaus Folgendes: Sind Teilzahlungen vereinbart und gerät der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – einschließlich der bis zum Fälligkeitstag aufgelaufenen Zinsen fällig. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, der Kunde seine Zahlungen insgesamt eingestellt oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet wird.

(3) Abweichend von „B. Art. 5“ gilt für Unternehmer darüber hinaus Folgendes: Werden Flexschlauch nach Vertragsschluss besondere Umstände der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bekannt, aufgrund derer die Forderungen bei vernünftiger kaufmännischer Betrachtungsweise nicht mehr hinreichend gesichert erscheinen, kann Flexschlauch Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Die Sicherheitsleistung bzw. die Vorauszahlung bilden dann Hauptleistungspflichten des Kunden.
 
Art. 5 Gewährleistung und Haftung

a) Flexschlauch gewährleistet hiermit für die Dauer von 12 Kalendermonaten, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt frei von Material- und Fertigungsfehlern ist. Die Haftung von Flexschlauch im Rahmen dieser Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Reparatur oder kostenlose Ersatzlieferungen (nach Wahl von Flexschlauch) zur Beseitigung von Mängeln (ausgenommen beschädigte Waren), die nach Überzeugung von Flexschlauch Material- oder Fertigungsfehler darstellen und die so bald wie möglich, nachdem der Kunde von den Mängeln nach dem Lieferdatum Kenntnis erlangt hat, an Flexschlauch zurückgesandt werden. Der Mangel muss vom Kunden spätestens zwei Wochen nach dem Lieferdatum schriftlich gegenüber Flexschlauch angezeigt werden.

b) Die vorstehende Regelung ist die einzige Gewährleistung von Flexschlauch und der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der vorstehenden Gewährleistung, und alle Gewährleistungen, Zusicherungen und sonstigen Bedingungen und Bestimmungen, die stillschweigend durch Gesetz oder nicht kodifiziertes Recht mit in den Vertrag einbezogen sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

c) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag zwischen Flexschlauch und dem Kunden:
 
I) ist die Gesamthaftung von Flexschlauch (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten) aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder der Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, etwaigen Freistellungs- oder Gewährleistungsverpflichtungen oder aus anderen Gründen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung dieses Vertrages entsteht, auf den vom Kunden für die Waren gezahlten Preis beschränkt; und

II) haftet Flexschlauch dem Kunden gegenüber nicht für (A) entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftseinnahmen, entgangene Geschäftschancen, entgangene Verträge, entgangenen Firmenwert und/oder erwartete Einsparungen oder (B) für mittelbare Schäden, beiläufig entstandene Schäden, besondere Schäden, verschärften Schadensersatz, Strafschadensersatz oder Folgeschäden jeglicher Art (um Missverständnisse auszuschließen, einschließlich Verlusten oder Schäden der in (A) oben genannten Art), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.

III) müssen alle Ansprüche des Kunden (einschließlich Schadensersatzansprüchen) innerhalb eines (1) Jahres nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages geltend gemacht werden.

d) Die in diesem Artikel 5 vorgesehene Haftung ist die einzige zu leistende Entschädigung und stellt eine vollständige Entschädigung dar.

e) Die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung für irgendeinen anderen Zweck oder der übrigen Vertragsbestimmungen.

f) Die Rechte des Kunden gegenüber Flexschlauch erlöschen und der Kunde haftet für alle Schäden und stellt Flexschlauch von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, wenn und soweit:
 
I) der Schaden durch mangelnde Sachkenntnis des Kunden bei der Verwendung und/oder Installation und/oder Lagerung der Ware und/oder durch eine nicht den Anweisungen von Flexschlauch entsprechende Verwendung der Ware verursacht wurde;

II) der Schaden durch Nichtbeachtung der Anweisungen und/oder Empfehlungen von Flexschlauch durch den Kunden verursacht wurde;

III) der Schaden auf Fehler /Mängel/Ungenauigkeiten bei Daten, Material, Informationen, Datenträgern und dergleichen zurückzuführen ist, die Flexschlauch vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt und/oder vorgegeben wurden; oder

IV) der Schaden auf Reparaturen oder sonstige Anpassungen/Aktivitäten zurückzuführen ist, die der Kunde oder ein von Ihm beauftragter Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Flexschlauch an den Liefergegenständen vorgenommen hat.

Art. 6 Gerichtstand

(1) Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Flexschlauch Lübeck.
 
Art. 7 Versuchsteile, Werkzeuge, Formen

(1) Für Unternehmen gilt zusätzlich die folgende Regelung: Die Anfertigung von Versuchsteilen, einschließlich der Kosten für Formen und Werkzeuge, trägt der Kunde.

(2) Für Unternehmen gilt darüber hinaus folgende Regelung: Formen, Werkzeuge und Modelle bleiben im Eigentum von Flexschlauch, auch wenn der Kunde die Kosten, die immer nur anteilige Kosten sind, bezahlt hat.